Ruanda Wissenswertes und Reisehinweise

Ruanda Wissenswertes und Reisehinweise

Wissenswertes über Ruanda


Reisehinweise für Ruanda
Auf den oben angegebenen Tabellenreitern finden Sie die Reiseinformationen des Auswärtigen Amts.
Unsere Wissenswerten Informationen zu Ruanda finden Sie in unseren Katalogen.

Reisehinweise Auswärtiges Amt

Ruanda: Reise und Sicherheitshinweise

Stand 20.04.2012
(Unverändert gültig seit: 18.04.2012)
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/NamibiaSicherheit.html
Auswärtiges Amt, Bürgerservice, Arbeitseinheit 040, D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000, Fax: (03018) 1751000


Aktuelle Hinweise

In Ruanda, nicht nur im Großraum Kigali, setzen sich die im Februar 2010 begonnenen Anschläge mit Handgranaten in der Öffentlichkeit, die auch Menschenleben kosteten, Anfang 2012 fort. Die Hintergründe dieser Anschläge sind bisher nicht vollständig geklärt. Es wird erhöhte Vorsicht im öffentlichen Raum und bei Menschenansammlungen (Bushaltestellen, Großveranstaltungen, Stadien) empfohlen. Dies gilt insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit.


Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen innerhalb Ruandas sind unbedenklich. Von Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo wird abgeraten. Bitte beachten Sie die Reisewarnung für die Demokratische Republik Kongo!

Angesichts möglicher krisenhafter Entwicklungen in der benachbarten Demokratischen Republik Kongo (Kampfhandlungen zwischen der regulären kongolesischen Armee und verschiedenen Milizen) sind, wie auch schon in der Vergangenheit geschehen, kurzfristig vorübergehende Schließungen der Grenze zur DR Kongo, aber auch zu Burundi, möglich.

Vor der Weiterreise nach Burundi wird empfohlen, sich über die dortige Sicherheitslage zu informieren. Bitte beachten Sie hier die Reise- und Sicherheitshinweise der deutschen Botschaft in Bujumbura.

Bei Weiterreise nach Uganda und Tansania sind in letzter Zeit keine Probleme bekannt geworden. Bitte beachten Sie die jeweiligen aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise für diese Länder.


Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Reisehinweise Auswärtiges Amt 2

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert. Bei der Einreise aus Deutschland ist das nicht erforderlich.

Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt weiterhin die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe http://www.rki.de

Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.

Malaria

Eine hohes Risiko besteht ganzjährig entlang des Kawango und Kunene sowie im Caprivi-Streifen.

Ein mittleres Risiko (höher in der Regenzeit, geringer in der Trockenzeit) besteht im Norden und Nordosten des Landes mit den Provinzen Omusati, Oshana (östliches Ovamboland) Ohangwena, Oshikoto (nördliche Etosha-Pfanne) sowie in den nordöstlichen Teilen von Otjozondjupa und Omaheke.

Ein geringes Risiko besteht in den anschließenden Landesteilen nach Süden auslaufend.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

• körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

HIV/AIDS

ist im Lande ein großes Problem. Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung liegt bei über 19%. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. In den letzten Jahren ist es wiederholt, v.a. im Norden, zu einer Häufung von Cholerafällen gekommen.

Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten


Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)

wird im gesamten Land hauptsächlich in der Trockenzeit (Monate Mai-September und Dezember-März) übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer von unter vier Wochen indiziert sein.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Gifttiere

In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inkl. Todesfolge bewirken kann. Dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Der Mensch steht nicht auf dem Speisezettel der Giftschlangen. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch gibt es einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z.B. bestimmte z.T. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, u.a.). Wie in den Tropen allgemein bekannt sein sollte: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt! Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.

Medizinische Versorgung


Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch / französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
• trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Reisehinweise Auswärtiges Amt 3

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten
Vorläufiger Reisepass ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten
Personalausweis NEIN
Vorläufiger Personalausweis NEIN
Weitere Anmerkungen Reisedokumente müssen in einwandfreiem Zustand sein, sie dürfen weder beschädigt (beispielsweise eingerissen, geknickt, selbst „repariert“ oder auch versehentlich gewaschen) noch durch Verschmutzung un- oder schwer leserlich sein.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche  
Kinderreisepass ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten
Reisepass ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten
Personalausweis NEIN
Vorläufiger Personalausweis NEIN
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) NEIN
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, mit Bild, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mit ausreichendem Platz für Ein- und Ausreisestempel (ansonsten Zurückweisung an der Grenze!)
Weitere Anmerkungen: Reisedokumente müssen in einwandfreiem Zustand sein, sie dürfen weder beschädigt (beispielsweise eingerissen, geknickt, selbst „repariert“ oder auch versehentlich gewaschen) noch durch Verschmutzung un- oder schwer leserlich sein.

Visum

Grundsätzlich ist die Einreise deutscher Staatsangehöriger visumsfrei möglich. Nach der Einreise ist innerhalb von 14 Tagen ein Visum bei der ruandischen Ausländerbehörde (D. G. Immigration & Emigration) zu beantragen. Lediglich Touristen können sich bis 90 Tage ohne Visum in Ruanda aufhalten.

Die Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer eines Visums kann mit einer Geldbuße belegt werden und zu Verzögerungen bei der Ausreise führen.

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Reisehinweise Auswärtiges Amt 4

Allgemeine Reiseinformationen

Flugverbindungen


Verschiedene nationale und internationale Fluglinien bedienen den internationalen Flughafen Kigali. Direktverbindungen nach Europa (Brüssel/Amsterdam) gibt es neunmal wöchentlich, ansonsten Umsteigeverbindungen über Addis Abeba und Nairobi.

Straßenverkehr


Fahrten mit dem Pkw im Inneren Ruandas sollten wegen häufig schlechter Straßenverhältnisse und des riskanten Fahrverhaltens anderer Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nur bei Tag durchgeführt werden. Fahrten nach Rubavu (ehemals Gisenvi) und Ruizi (ehemals Cyangugu) sowie der Besuch der Virunga- und Nyungwe-Nationalparks in Begleitung der vorgeschreibenen ruandischen Führer sind zur Zeit unbedenklich. Auch wenn es seit 2004 keine sicherheitsrelevanten Zwischenfälle mehr gegeben hat, wird wegen der schwierigeren Sicherheitslage im benachbarten Ostkongo Reisenden geraten, sich vor einer Reise in den Nordwesten Ruandas oder einem Besuch des Vulkan-Nationalparkes vor Ort zeitnah nach der aktuellen lokalen Sicherheitslage zu erkundigen und hierfür ggf. mit der Deutschen Botschaft in Kigali Kontakt aufzunehmen.

Reisen über Land


Touristische Reisen nach Ruanda sind möglich. Besuche des Akagera-Parks im Osten sind unbedenklich und sollten wie auch Besuche des Nyungwe-Waldes im Südwesten in der Regel mit im Rahmen der vom RDB (Rwanda Development Board) gestellten Parkführern unternommen werden. Europäischen Standards entsprechende Hotels sind in größeren Städten vorhanden.

Geld/ Kreditkarten


Bargeld sollte nur in Banken, Hotels oder Foreign-Exchange-Büros eingetauscht werden (Zahlung mit Kreditkarten ist nur in wenigen Hotels möglich) . Empfohlen wird die Mitnahme von US-Dollar, die problemlos gewechselt werden können, sofern es sich um neue Scheine (ab 2005) handelt.

Telekommunikation


Es existiert ein gut funktionierendes nationales Mobiltelefonnetz, allerdings sind von den deutschen SIM-Karten nur die des Anbieters D-2 verwendbar. Lokale SIM-Karten (pay as you go) können für SIM-lockfreie Handies landesweit beschafft werden. Internetcafés, teilweise mit WLAN, sind vorhanden.

Haftungsausschluss


Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Reisehinweise Auswärtiges Amt 5

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Waffen, Drogen und pornographischem Material aller Art ist nicht erlaubt. Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Sportausrüstungen, elektronische Geräte, Kameras, Laptops u.ä.) können zollfrei eingeführt werden, sollten bei der Einreise aber deklariert werden. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden.

Die Einfuhr von Tabak, Alkohol und Parfüm ist quantitativ beschränkt. Die Einfuhr von größeren Mengen Medikamenten für Spendenzwecke ist nur nach vorheriger Erlaubnis möglich.

Zölle für importierte Waren werden in Höhe von 15 bis 25% des Warenwerts erhoben. Die Staffelung erfolgt nach Warengruppen.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Wesentliche, von europäischen Regelungen erheblich abweichende strafrechtliche Bestimmungen existieren nicht. Zu beachten ist, dass der Flughafen Kigali, Brücken, Regierungsgebäude sowie militärische Einrichtungen nicht fotografiert werden dürfen.

Nach wie vor in Kraft ist auch eine Vorschrift aus dem Jahr 1988, welche die sog. „concubinage“ unter Androhung einer Geldbuße untersagt. Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind gesellschaftlich nicht akzeptiert. Das ruandisches Strafrecht sieht für gleichgeschlechtlichen sexuellen Kontakt mit Personen unter 18 Jahren (Minderjährige) Geld- und/oder Gefängnisstrafen vor.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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